Das europäische Lebensmittelsicherheitssystem gehört zu den höchsten Standards weltweit (EC, n.d.3). Das europäische Lebensmittelrecht, das 2002 eingeführt wurde, gewährleistet das Recht der Verbraucher:innen auf sichere Lebensmittel und wahrheitsgemäße Informationen (EC, n.d.). Ziel dieser Vorschriften ist es, die Verbraucher:innen zu schützen und sie dabei zu unterstützen, beim Kauf von Lebensmitteln eine bewusste Entscheidung zu treffen (ebd.).
Laut dem 2020-Bericht der Europäischen Kommission (EU, 2020) sind die Lebensmittelunternehmen verpflichtet, “[…] auf vorverpackten verarbeiteten Lebensmitteln verpflichtend Angaben zu Energie, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker und Salz auf dem Etikett zu machen”.
Die EU-Verordnung Nr. 1169/2011 konzentriert sich auf die Festlegung einer Reihe von Vorschriften in Bezug auf die Verantwortlichkeiten der Lebensmittelunternehmen sowie Informations- und Kennzeichnungsprotokolle, um die Rechte der Verbraucher:innen zu gewährleisten. Diese Verordnung gilt zusammen mit den nationalen Vorschriften der einzelnen EU-Mitgliedstaaten.
Bildmaterial entnommen aus Canva.com
Lebensmittelverpackungen
Gemäß den EU-Verordnungen (EC, n.d.) müssen Lebensmittelunternehmen den Verbraucher:innen die folgenden Informationen über vorverpackte Lebensmittel geben:
Bei nicht vorverpackten Lebensmitteln sind auch Angaben zu Allergenen vorgeschrieben.
Bildmaterial entnommen aus Canva.com