Tehma 2 Initiativen zur Lebensmittelsicherheit in der EU Politik

EFSA – European Food Safety Authority

Neben dem allgemeinen Lebensmittelrecht bietet die EFSA, die von der Europäischen Kommission eingerichtete Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, der Kommission wissenschaftliche Unterstützung in Lebensmittelfragen, führt Risikobewertungen durch und informiert alle Interessengruppen und die Öffentlichkeit, um ihre Sicherheit zu gewährleisten

RASFF – Rapid Alert System for Food and Feed

Das 1979 eingerichtete Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) ist ein Kommunikationssystem zwischen den nationalen Lebensmittelsicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten, der Kommission, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), der Europäischen Umweltagentur (ESA), Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz, das rund um die Uhr zur Verfügung steht, um sicherzustellen, dass dringende Meldungen gemeinsam und effizient versandt, empfangen und beantwortet werden” (EC, n.d. 4). RASFF verfügt über zwei Online-Plattformen, eine durchsuchbare Datenbank mit den neuesten RASFF-Warnungen und das Verbraucherportal, das alle aktuellen Lebensmittelrückrufe und lokalen Warnmeldungen in der EU enthält (ebd.).

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Der PAFF-Ausschuss

Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (PAFF-Ausschuss) besteht aus nationalen Sachverständigen aus allen EU-Ländern, die dafür sorgen sollen, dass “die Maßnahmen der Union in den Bereichen Lebens- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit praktisch und wirksam sind” (EC, n.d. 3). Es gibt 14 verschiedene Sektionen des Ausschusses (ebd.):

  1. Gesundheit und Wohlergehen der Tiere
  2. Tierernährung
  3. Biologische Sicherheit in der Lebensmittelkette
  4. Kontrollen und Einfuhrbedingungen
  5. Forstliches Vermehrungsgut
  6. Allgemeines Lebensmittelrecht
  7. Genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel und Umweltrisiko
  8. Neuartige Lebensmittel und toxikologische Sicherheit
  9. Phytopharmaka
  10. Pflanzengesundheit
  11. Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstgattungen und -arten
  12. Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen
  13. Saatgut und Vermehrungsmaterial für Landwirtschaft und Gartenbau
  14. Rebe

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Weitervertrieb von Lebensmitteln

Im Einklang mit der EU-Verordnung Nr. 2021/821 und zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung dürfen Lebensmittelunternehmen Lebensmittel, die nach einer Kontrolle als verzehrsfähig und nicht gesundheitsschädlich eingestuft werden, weiterverteilen. Diese Initiative ist an Bedingungen geknüpft:

  • Lebensmittel, die mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen sind, müssen vor Ablauf des Verfallsdatums weiterverkauft werden
  • Lebensmittel, für die ein Mindesthaltbarkeitsdatum gilt, können bis zu diesem Datum und danach weitergegeben werden
  • Lebensmittel, für die kein Mindesthaltbarkeitsdatum vorgeschrieben ist, können jederzeit in den Verkehr gebracht werden

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