Die allgemeine EU-Lebensmittelverordnung (Nr. 178/2002) wurde 2002 vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet (EC, n.d.a). Ihr Ziel ist es, das menschliche Leben und die Rechte der Bürger:innen im Zusammenhang mit Lebensmitteln zu schützen (ebd.). Im Jahr 2011 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Verordnung (Nr. 1169/2011), die das Recht der Bürger:innen auf zuverlässige Informationen und sichere Lebensmittel festschreibt (EU, o.J.b). Diese Verordnung legt die allgemeinen Regeln und Anforderungen für die Lebensmittelkennzeichnung fest und zielt darauf ab, Informationen über die Zutaten von Nahrungsmitteln (einschließlich Allergenen) bereitzustellen (ebd.). Die Lebensmittelunternehmen sind auf allen Ebenen verpflichtet, Informationen über die Zutaten von Lebensmitteln bereitzustellen, unabhängig davon, ob sie vorverpackt sind oder nicht. Darüber hinaus sieht die FIC-Verordnung (Lebensmittelinformation für Verbraucher) die obligatorische Angabe von Nährstoffen auf den Etiketten von vorverpackten verarbeiteten Lebensmitteln vor (EG, 2020).
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Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 enthält eine Reihe von Vorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmitteln durch Lebensmittelunternehmen und -hersteller. In der nachstehenden Tabelle sind die obligatorischen Angaben für vorverpackte Lebensmittel aufgeführt, wie sie auf der Website der Kommission zu finden sind (EC, n.d.a).
Ververpackte Lebensmittel
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Name des Lebensmittels
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Zutatenliste
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Angabe des Allergens (falls in veränderter Form)
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Netto-Lebensmittelmenge
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Mindesthaltbarkeitsdatum" oder "Verfallsdatum"
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Verwendung und/oder Lagerungsbedingungen
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Name des Lebensmittelunternehmens
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Ursprungsland oder Herkunftsort
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Erforderliche Gebrauchsanweisung
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Vorhandener Alkoholgehalt bei Getränken mit einem Gehalt von mehr als 1,2 % w/v
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Nährwertangaben
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Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, über das Vorhandensein von Allergenen in nicht vorverpackten Lebensmitteln oder in Lebensmitteln, die beim Kauf in den Verkaufsräumen verpackt werden, zu informieren (EC, n.d.a). Sie haben auch das Recht, zusätzliche nationale Vorschriften zu erlassen (ebd.).
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