Thema 4 Lebensmittelkennzeichnung

Im Leitfaden der Verordnung Nr. 1169/2011 (EC, 2012) wird erklärt, dass die Kennzeichnung von Lebensmitteln sehr wichtig ist, auch wenn es nicht immer möglich ist, dass Lebensmittel die genaue Menge an Nährstoffen auf dem Etikett enthalten. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen die Verordnung einhalten und der Kommission jährlich Bericht erstatten, nachdem sie ein regelmäßiges Kontrollsystem eingeführt und aufrechterhalten haben, um die folgenden Ziele zu erreichen (ebd.):

  1. “Identifizierung von Risiken im Zusammenhang mit Tieren, Futter- oder Lebensmitteln, Futter- oder Lebensmittelunternehmen, der Verwendung von Futter- oder Lebensmitteln oder von Prozessen, Materialien, Stoffen, Tätigkeiten oder Vorgängen, die die Futter- oder Lebensmittelsicherheit, die Tiergesundheit oder den Tierschutz beeinflussen können
  2. Die bisherige Bilanz der Futtermittel- oder Lebensmittelunternehmen hinsichtlich der Einhaltung des Futtermittel- oder Lebensmittelrechts oder der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz
  3. die Zuverlässigkeit etwaiger bereits durchgeführter Eigenkontrollen
  4. Alle Informationen, die auf eine Nichteinhaltung der Vorschriften hinweisen könnten” (ebd.)

Diese Kontrollen sollten nicht nur auf nationaler Ebene durchgeführt werden, sondern auch für importierte und exportierte Produkte (ebd.).

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